Familienrecht

Ihr Anwalt für Familienrecht


Im Familienrecht ist uns das Vertrauensverhältnis mit unseren Mandanten besonders wichtig. Wir unterstützen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Ehe oder Lebenspartnerschaft. Dabei helfen wir Ihnen insbesondere bei Ihrer Scheidung, beim Unterhalt, bei Streitigkeiten um das Sorgerecht oder Zugewinn. Rechtsanwalt Rainer-Michael Rößler ist Fachanwalt für Familienrecht und Ihr spezialisierter Anwalt für Familienrecht.

 

Erfahrungen & Bewertungen zu Rößler Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Rainer-Michael Rößler

Scheidungsanwalt

Unterhalt, Zugewinn, Ehevertrag

Sorgerecht, Umgangsrecht

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Ehevertrag erstellen oder vom Anwalt prüfen lassen


Bereits der Beginn einer Ehe kann eine anwaltliche Beratung erfordern, etwa bei der Entscheidung, ob ein Ehevertrag geschlossen werden soll und wie die Regelungen auszugestalten sind. Falls das Zusammenleben nicht funktioniert, stellen sich vielfältige Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung und dem Unterhaltsrecht. Zwar ist es erforderlich einen Ehevertrag beim Notar beurkunden zu lassen. Jedoch ist ein Notar nicht zu einer rechtlichen Beratung befugt. Wir unterstützen Sie daher bei der Erstellung Ihres Ehevertrages.




Anwalt bei Trennung und Scheidung


Der wohl häufigste Grund dafür, einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen ist die Ehescheidung. Für die Stellung eines Scheidungsantrags ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt gesetzlich vorgeschrieben.


Im Falle einer Scheidung ist zunächst die Trennung (sog. Trennungsjahr) als eine der Scheidungsvoraussetzungen erforderlich, während der die Ehepartner nicht mehr „Tisch und Bett“ teilen dürfen. Ein Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt (z.B. in der gemeinsamen Ehewohnung) ist unter Umständen auch möglich. Dies erfordert jedoch einen besonderen Erklärungsbedarf gegenüber dem Familiengericht.


Bereits bei der Trennung ist es sinnvoll, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Durch die Trennung entstehen bereits einige rechtliche Besonderheiten, die es zu beachten gilt. So muss zunächst geklärt werden, welcher Partner in der Ehewohnung verbleiben darf. Darüber hinaus kann bereits ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Besonders im Falle von gemeinsamen Kindern muss geklärt werden, bei welchen Ehepartner sich die Kinder aufhalten sollen und wie der Umgang und der Kindesunterhalt geregelt wird.



 

Einvernehmliche Scheidung und Kosten sparen


Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen grundsätzlich die gesetzlichen Scheidungsvoraussetzungen erfüllt sein und insbesondere das Trennungsjahr eingehalten werden.


Auch im Falle einer einvernehmlichen Scheidung ist die Beratung und Vertretung durch denselben Anwalt nicht möglich. Allerdings ist es bei einem Einvernehmen der Ehepartner möglich Kosten zu sparen und die Scheidung zu beschleunigen. Es ist aber zu beachten, dass nur derjenige durch einen Anwalt vertreten sein muss, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Partner, der der Scheidung nur zustimmt, muss nicht anwaltlich vertreten sein. So können Sie Kosten sparen und das Verfahren erheblich beschleunigen.




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Hier ist es vor allem möglich, dass Sie uns online per Mail Ihre Unterlagen zur Scheidung zukommen lassen und wir so das Verfahren erheblich beschleunigen können. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit Ihre Scheidung online zu beantragen:


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Was kostet die Scheidung? Wer trägt die Kosten der Scheidung?


Leider ist eine Scheidung immer mit Kosten verbunden. Die Kosten sind gesetzlich vorgeschrieben und richten sich nach dem Gegenstandswert des Scheidungsverfahrens. Dieser berechnet sich grundsätzlich nach dem dreifachen addierten Monats-Nettoverdienst beider Eheleute. Auch die Anzahl der Kinder, das Vermögen und die Versorgungsanwartschaften sind zu berücksichtigen. Für einen vorläufigen Kostenvoranschlag zu Ihrer Scheidung ist es ausreichend, wenn Sie uns das Nettoeinkommen beider Ehepartner mitteilen.


Nach Eingang des Scheidungsantrages eröffnet das Familiengericht ein Verfahren. Der Antragsteller muss zunächst die Gerichtskosten bezahlen. Anschließend wird der Scheidungsantrag dem Ehegatten zugestellt, der dann eine Stellungnahme zum Antrag abgeben kann.

 

In der Regel wird das Familiengericht die Kosten des Scheidungsverfahrens gegeneinander aufheben. Das bedeutet, dass jede Seite ihre Anwaltskosten selbst trägt und die Gerichtskosten halbiert werden. Hier können Sie Kosten sparen, wenn Sie sich mit Ihrem Partner einig sind und nur einen Anwalt für die Ehescheidung beauftragen.




Zugewinn berechnen und Zugewinnausgleich beantragen


Bei einer Scheidung ist oft der Hauptstreitpunkt, wie das Vermögen der Ehegatten verteilt wird. Dabei kommt es darauf an, ob Gütertrennung oder Gütergemeinschaft in einem Ehevertrag vereinbart wurde, oder ob ohne eine solche Vereinbarung die gesetzliche Regelung anwendbar ist und die  Zugewinngemeinschaft  besteht. Im letzteren Fall ist dann ein rechnerisch und tatsächlich oftmals schwierig durchzuführender  Zugewinnausgleich  vorzunehmen. Hier ist das gemeinsame Anfangsvermögen dem gemeinsamen Endvermögen der Ehegatten gegenüberzustellen und ggf. um Ausnahmen zu korrigieren. Dieser Wert ist dann der Aufteilung zugrunde zu legen.


 


Sorgerecht und Kindesunterhalt


Bei der Auseinandersetzung bezüglich finanzieller Belange wird bei vielen Scheidungen vergessen, dass das Wohl der gemeinsamen Kinder durch diese Streitigkeiten erheblich beeinträchtigt werden kann. Hier gilt es, Regelungen über das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht zu schaffen. Ist dies nicht einvernehmlich möglich, wird das Gericht eine Entscheidung zu treffen haben, bei der das  Kindeswohl  maßgeblich ist. Ebenso ist es mit dem  Umgangsrecht, wenn darüber keine Einigkeit erreicht werden kann oder sich die Beteiligten nicht an die Regelung halten.




Welcher Elternteil muss Kindesunterhalt zahlen? Wie berechnet sich der Kindesunterhalt?


Darüber hinaus gibt es auch oft Streit über den Kindesunterhalt. Grundsätzlich kann das Kind nach der Trennung von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, Unterhalt verlangen. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich im Allgemeinen nach der sog.  Düsseldorfer Tabelle. Dabei ist vor allem das monatliche Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils relevant. In der Praxis sind hier aber noch erhebliche Besonderheiten und Abzüge, wie z.B. berufsbedingte Aufwendungen, der Erwerbstätigenbonus und weitere Kosten zu berücksichtigen.

 


Da ein Streit um die Kinder besonders emotional ist und oft zu erheblichen Schäden bei den Kindern führt, ist es hier besonders wichtig, eine Lösung für die gemeinsamen Kinder zu finden, bei der nicht Streitigkeiten der Eltern im Mittelpunkt stehen, sondern die Frage, was für die Kinder das Beste ist.

Rechtsanwalt Rainer-Michael Rößler

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Rainer-Michael Rößler
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