Vertragsrecht

Vertragsrecht


Das Vertragsrecht beschäftigt sich mit allen Verträgen des alltäglichen Lebens. Der Kauf einer neuen Couch oder einer neuen Immobilie, der Abschluss eines Handy-Vertrages oder der Besuch im Freizeitpark. Bei all diesen Tätigkeiten schließen wir einen Vertrag. Oft erfolgt der Vertragsschluss unbewusst oder nur mündlich, jedoch sind stets die gesetzlichen Besonderheiten des jeweiligen Vertragstyps zu beachten.


Das Vertragsrecht ist Teil des allgemeinen Zivilrechts und daher ein Kerngebiet unserer anwaltlichen Tätigkeit. Für das allgemeine Zivilrecht gibt es keine Fachanwaltschaft. Jeder unserer Rechtsanwälte ist dort beratend und in Vertretung für Sie tätig.

 

Erfahrungen & Bewertungen zu Rößler Rechtsanwälte
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern Kostenfreie Ersteinschätzung


 

Was bedeutet Vertragsrecht?


Ob Kaufvertrag, Mietvertrag, Verträge rund um Immobilien, Reisevertrag, Werkvertrag oder Dienstvertrag. Das allgemeine Vertragsrecht begegnet uns täglich im Alltag! Laut Gesetzgeber regelt ein Vertrag ein Rechtsgeschäft zwischen zwei oder mehr Personen. Dabei ist zu beachten, dass grundsätzlich die sogenannte Vertragsfreiheit gilt. Das heißt, Verträge können viele verschiedene Dinge regeln. Genauso unterschiedlich sehen Verträge daher in der Praxis aus.


Wir können Ihnen helfen Ihre Rechte und Ansprüche aus Verträgen zu überprüfen und durchzusetzen. Bereits bei der Vertragserstellung stehen Ihnen unsere Anwälte beratend und unterstützend zur Seite. Aber auch die Überprüfung von Verträgen, AGB oder "Kleingedrucktem" übernehmen wir gerne!

 


Welche Rechte habe ich bei einer Vertragsverletzung?


Verletzt ein Vertragspartner seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis, kommt es im Alltag regelmäßig zu Streitigkeiten. Um unangenehme Folgen und Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie Ihren Vertrag durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen.


Im Gesetz werden die Folgen einer Vertragsverletzung geregelt. Je nach Vertrag und Art der Leistungsstörung stehen Ihnen verschiedene Rechte, wie z.B. die Anfechtung wegen Drohung oder arglistiger Täuschung, der Rücktritt, der Widerruf, die Kündigung, Minderung oder Schadensersatz zu.


Rechtsanwältin Gschwendtner

Ihr Ansprechpartner

Miriam Gschwendtner
Rechtsanwältin

Kontakt
Share by: