Anwalt Medizinrecht Regensburg

Ihr Anwalt für Arzthaftung - seit 10 Jahren Patientenanwältin



Sie vermuten eine fehlerhafte Behandlung? Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung



Rößler Rechtsanwälte setzt sich seit über 10 Jahren erfolgreich für die Rechte geschädigter Patienten ein. Wir vertreten ausschließlich Patienten.


Ulrike Böhm-Rößler, Fachanwältin für Medizinrecht, ist seit Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit auf das Medizinrecht spezialisiert.


Unser Schwerpunkt liegt in der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen für Schwerstgeschädigte. Als spezialisierte Patientenanwälte sind wir bundesweit für Sie im Einsatz.


Rechtsanwältin Ulrike Böhm-Rößler

Kanzlei für Arzthaftung und Behandlungsfehler

Patientenanwalt

Schadensregulierung bei Personenschaden

Jetzt unverbindlich kontaktieren

Medizinrecht – Arzthaftung: Ihre Rechte nach einem Behandlungsfehler


Sie haben den Verdacht, dass bei Ihrer medizinischen Behandlung ein Fehler passiert ist? Wir prüfen Ihren Fall mit juristischer Sorgfalt und medizinischer Expertise. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Arzthaftungsrecht.


Ein Behandlungsfehler kann Ihr Leben grundlegend verändern – gesundheitlich, beruflich und privat. Wir stehen an Ihrer Seite: kompetent, engagiert und empathisch.


Wir übernehmen für Sie:

  • Die vollständige Sicherung aller Beweise
  • Die Kommunikation mit Versicherungen und Ärzten
  • Die Einholung qualifizierter medizinischer Gutachten
  • Eine ehrliche und realistische Einschätzung Ihrer Erfolgschancen


Gemeinsam setzen wir Ihre Ansprüche durch.

Ihre Vorteile – unsere Kompetenz für Ihren Fall

  • Jahrzehntelange Erfahrung im Arzthaftungsrecht
  • Ständige fachliche Fortbildung
  • Zusammenarbeit mit unabhängigen medizinischen Gutachtern
  • Enge Verzahnung mit Experten im Versicherungsrecht
  • Präzise Berechnung sämtlicher Schadenspositionen

Unser Versprechen: engagiert, gründlich, realistisch


Wir versprechen Ihnen keine Erfolge – aber wir versprechen, dass wir mit maximalem Einsatz für Ihre Rechte kämpfen. Jeder Fall wird von uns individuell analysiert. Wir prüfen sämtliche Behandlungsunterlagen detailliert und haben in der Vergangenheit häufig Fehler erkannt, die zuvor übersehen wurden. Unsere überdurchschnittliche Erfolgsquote spricht für unsere Arbeitsweise – und für das Vertrauen, das uns unsere Mandanten entgegenbringen.

Das steht Ihnen zu:

Ein Behandlungsfehler kann Ihr Leben und das Ihrer Familie schlagartig verändern – körperlich, seelisch und finanziell. In dieser schwierigen Zeit stehen wir an Ihrer Seite. Wir setzen uns mit all unserer Erfahrung und juristischen Sorgfalt dafür ein, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Wir haben bereits zahlreiche Fälle erfolgreich betreut und dabei oft Fehler aufgedeckt, die selbst von Gutachtern übersehen wurden. Diese gründliche und detailorientierte Arbeit zeigt sich auch in unserer sehr hohen Erfolgsquote, die für unser Engagement spricht.



  • Verdienstausfall / Erwerbsschaden
  • Mehrbedarfsschaden
  • Haushaltsführungsschaden
  • Künftige unvorhersehbare Schäden
  • Schmerzensgeld
  • Hinterbliebenengeld

Was ist das Arzthaftungsrecht?

Das Arzthaftungsrecht ist ein Spezialgebiet des Medizinrechts. Es umfasst insbesondere Behandlungsfehler, Schäden durch Hygienemängel, Geburtsschäden und andere ärztliche Fehlbehandlungen. Dieses Rechtsgebiet erfordert fundierte Kenntnisse sowohl im juristischen als auch im medizinischen Bereich.


Wir wissen, dass es für Betroffene oft nicht leicht ist, den Überblick zu behalten. Deshalb sorgen wir dafür, dass alle relevanten Behandlungsunterlagen vorgelegt werden. Anschließend prüfen wir diese mit größter Sorgfalt und arbeiten mögliche Behandlungs- oder Aufklärungsfehler klar und verständlich für Sie heraus.

Unsere Erfahrung reicht über zahlreiche medizinische Fachgebiete – von Augenheilkunde und Orthopädie über Geburtsschäden und Schönheitschirurgie bis hin zur Zahnmedizin. Auch Fälle wie rechtswidrige Fixierungen, Zwangsmedikation oder Stürze im Rahmen einer Behandlung nehmen wir ernst und setzen uns entschlossen für Ihre Ansprüche ein.


Um Interessenkonflikte zu vermeiden, vertreten wir im Arzthaftungsrecht ausschließlich Patientinnen und Patienten. So können Sie sicher sein, dass unsere ganze Aufmerksamkeit und unser Engagement Ihrer Seite gehört.

Welche Arten von Behandlungsfehlern gibt es?

Behandlungsfehler können in vielen unterschiedlichen Situationen auftreten. Für Patientinnen und Patienten ist es oft schwer zu erkennen, ob tatsächlich ein Fehler vorliegt. Um Ihnen Orientierung zu geben, stellen wir die häufigsten Fehlerarten vor:


  • Anamnesefehler
    Bereits bei der Erfassung Ihrer Krankengeschichte können Fehler passieren – wichtige Informationen werden übersehen oder nicht ausreichend berücksichtigt.


  • Befunderhebungsfehler
    Medizinisch notwendige Untersuchungen werden nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt. Dadurch bleiben entscheidende Befunde unentdeckt.


  • Diagnosefehler
    Untersuchungen werden zwar vorgenommen, die Ergebnisse aber falsch interpretiert. Dies kann dazu führen, dass eine falsche oder gar keine Behandlung eingeleitet wird.


  • Therapiefehler
    Entweder wird eine unzutreffende Therapie gewählt oder es passieren Fehler bei der Durchführung der richtigen Behandlung.


  • Hygienefehler
    Werden Hygienevorschriften nicht eingehalten, können schwerwiegende Infektionen entstehen, die oft vermeidbar gewesen wären.


  • Aufklärungsfehler
    Vor einem Eingriff muss eine umfassende und verständliche Aufklärung erfolgen. Fehlt diese oder ist sie unzureichend, ist Ihre Einwilligung unwirksam – und der Eingriff rechtlich angreifbar.


Wichtig zu wissen: Nicht jede unbefriedigende Behandlung gilt automatisch als Behandlungsfehler. Nach dem Behandlungsvertrag schuldet ein Arzt keinen garantierten Heilungserfolg. Wenn Sie jedoch vermuten, dass ein Fehler vorliegt, muss dieser nachgewiesen werden. Ebenso müssen die dadurch entstandenen Schäden – sogenannte Primär- und Sekundärschäden – belegt werden. Genau dabei unterstützen wir Sie kompetent und konsequent.

Folgen von Behandlungsfehlern - Ihre Ansprüche

Nach einem Behandlungsfehler stehen Betroffene oft vor vielen Fragen:
Welche Ansprüche habe ich? Wie viel Schmerzensgeld steht mir zu? Welche Schäden kann ich geltend machen?


Grundsätzlich wird zwischen Schmerzensgeld und Schadensersatz unterschieden. Beide Ansprüche können nebeneinander bestehen.


Schmerzensgeld

Schmerzensgeld dient als finanzieller Ausgleich für das erlittene körperliche und seelische Leid. Dabei geht es nicht nur um Schmerzen im engeren Sinne, sondern auch um den gesamten Leidensweg.


Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen:

  • Welche Einschränkungen und Schäden sind eingetreten?
  • Wie stark sind Sie individuell beeinträchtigt?
  • Wie lange mussten oder müssen Sie unter den Folgen leiden?
  • Liegt möglicherweise ein Dauerschaden vor?


Bei der Bezifferung berücksichtigen wir sowohl die bisherige Rechtsprechung als auch die Besonderheiten Ihres Einzelfalls – denn kein Schicksal gleicht dem anderen.


Schadensersatz

Neben dem Schmerzensgeld ist auch der materielle Schaden von großer Bedeutung – dieser wird häufig unterschätzt. Dazu gehören insbesondere:


  • Erwerbsausfall: Wenn Sie durch den Behandlungsfehler arbeitsunfähig werden oder Ihr Einkommen sinkt, können sowohl vergangene als auch zukünftige Verdienstausfälle geltend gemacht werden. Auch entgangene Beförderungen oder Renteneinbußen spielen eine Rolle.
  • Haushaltsführungsschaden: Wenn Sie Ihren Haushalt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt führen können, haben Sie Anspruch auf Ausgleich. Dies gilt auch dann, wenn Angehörige Sie unterstützen und der Schaden nicht direkt in Geld messbar erscheint.
  • Mehrbedarfsschaden: Zusätzliche Kosten, die Ihnen durch den Behandlungsfehler entstehen – zum Beispiel Zuzahlungen zu Medikamenten oder Therapien, Fahrtkosten zu Ärzten oder die Anschaffung notwendiger Hilfsmittel – können ersetzt verlangt werden.


Unsere Unterstützung

Wir analysieren Ihren individuellen Fall sorgfältig und stellen fest, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Anschließend setzen wir diese Ansprüche konsequent für Sie durch – außergerichtlich und, falls notwendig, auch vor Gericht.

Kosten - transparente Beratung von Anfang an

Viele Betroffene fragen sich zunächst: Was kostet mich die Rechtsberatung? oder Welche Kosten entstehen, wenn ich mich vertreten lasse?


Wir legen großen Wert auf Transparenz. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Fall im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung prüfen zu lassen. So können Sie uns kennenlernen und wir können gemeinsam klären, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.


➡️ Hinweis: Die kostenlose Ersteinschätzung kann vor Ort oder telefonisch erfolgen. Sie dauert maximal 15 Minuten und beinhaltet nicht die Überprüfung von Dokumenten.


Gerade im Medizin- und Arzthaftungsrecht ist Vertrauen entscheidend – schließlich geht es um sehr persönliche und sensible Themen. Deshalb ist es uns wichtig, dass Sie sich von Anfang an bei uns gut aufgehoben fühlen.

Wenn Sie nach der Ersteinschätzung wünschen, dass wir Ihren Fall außergerichtlich oder gerichtlich übernehmen, erhalten Sie von uns eine klare und transparente Übersicht über die anfallenden Kosten. So wissen Sie jederzeit genau, was auf Sie zukommt.


➡️ Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung – wir sind gerne für Sie da.

Warum Rößler Rechtsanwälte?

Die Entscheidung für den richtigen Rechtsanwalt ist im Arzthaftungsrecht besonders wichtig. Bei uns profitieren Sie von:


  • Besonderen medizinischen Kenntnissen und jahrelanger Erfahrung – wir verstehen nicht nur die rechtliche, sondern auch die medizinische Seite Ihres Falls.


  • Speziell geschultem Personal im Umgang mit sensiblen Themen – wir nehmen uns Zeit für Sie, hören zu und begleiten Sie auch in schwierigen Momenten.


  • Nachweislich hoher Erfolgsquote – durch unsere Erfahrung und Spezialisierung konnten wir bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten.


  • Souveränität in Verhandlungen – wir scheuen weder den Konflikt mit Versicherungen noch den gerichtlichen Prozess, wenn es darum geht, Ihre Ansprüche durchzusetzen.



➡️ Rößler Rechtsanwälte – Ihr starker Partner im Medizin- und Arzthaftungsrecht.

Unsere Spezialgebiete im Arzthaftungsrecht

Wir verfügen über umfassende Erfahrung in allen Bereichen des Arzthaftungsrechts und setzen uns gezielt für Patientinnen und Patienten ein, die durch ärztliche Fehler geschädigt wurden. Zu unseren Spezialgebieten zählen unter anderem:


  • Geburtsschäden
    Wir unterstützen Familien, die durch Fehler während Schwangerschaft oder Geburt Schäden erlitten haben. Eine schnelle und professionelle rechtliche Betreuung ist hier besonders wichtig.
    Mehr erfahren → Geburtsschäden


  • Infektionen in Kliniken
    Infektionen durch Krankenhauskeime wie MRSA oder andere multiresistente Erreger können schwere gesundheitliche Folgen haben. Wir prüfen, ob ein Behandlungsfehler oder Hygienemangel vorliegt.
    Mehr erfahren → Infektionen in Kliniken


  • Aufklärungsfehler
    Eine unzureichende Patientenaufklärung kann Ihre Einwilligung unwirksam machen und erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche geltend gemacht werden.
    Mehr erfahren → Aufklärungsfehler



  • Rechtswidrige Fixierungen und Zwangsmedikation
    Wir vertreten Patienten, die unrechtmäßig fixiert oder medikamentös behandelt wurden – insbesondere in Kliniken und psychiatrischen Einrichtungen.
    Mehr erfahren → Fixierung & Zwangsmedikation


  • Stürze im Krankenhaus
    Unfälle oder Stürze während eines Krankenhausaufenthalts können schwerwiegende Folgen haben. Wir prüfen Haftungsansprüche und setzen diese durch.
    Mehr erfahren → Stürze im Krankenhaus

Unsere Erfolge

Unsere Arbeit spricht für sich: Wir haben bereits zahlreiche Mandantinnen und Mandanten erfolgreich vertreten und ihre Ansprüche durchgesetzt. Dabei legen wir besonderen Wert auf:


  • Persönliche und individuelle Betreuung
  • Fachliche Expertise im Medizin- und Arzthaftungsrecht
  • Schnelle und präzise Bearbeitung Ihrer Ansprüche
  • Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Ärzten, Kliniken und Versicherungen


Mehr erfahren → Unsere Erfolge

Rechtsanwältin Böhm-Rößler

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