Sonderkündigungsschutz und Diskriminierung

Sonderkündigungsschutz und Diskriminierung


Welche Rechte stehen mir bei Schwangerschaft und Elternzeit zu? – Wie setze ich meine Rechte aus der Schwerbehinderung durch? – Welche Besonderheiten ergeben sich bei Betriebsräten?

 

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Besonderheiten hinsichtlich des Kündigungsschutzes gelten u.a. in folgenden Fällen:


  • bei Schwangerschaft und Elternzeit
  • bei Schwerbehinderung
  • bei Betriebsräten
  • bei Wehrpflichtigen
  • bei der Beendigung von Ausbildungsverhältnissen
  • bei Massenentlassungen.


Verlassen Sie sich nicht blind auf Ihren Sonderkündigungsschutz. Sollten Sie Ihre Rechte nicht fristgerecht geltend machen, kann eine Kündigung trotzdem wirksam werden.



Diskriminierung am Arbeitsplatz

Die Liste bezüglich möglicher Diskriminierungen am Arbeitsplatz ist lang. So stehen Ihnen Ansprüche zu, wenn Sie aufgrund Ihres Geschlechts eine unterschiedliche Behandlung, wie beispielsweise weniger Lohn erfahren.


Nicht zu unterschätzen sind aber auch Diskriminierungen im Rahmen der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen.


Wurden Sie trotz angezeigter Schwerbehinderung nicht zu einem Bewerbungsgespräch bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingeladen?


Möchten Sie eine Ungleichbehandlung bei den Löhnen geltend machen?


Wir beraten Sie gerne.

Rechtsanwältin Böhm-Rößler

Ihre spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht

Ulrike Böhm-Rößler
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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