Aufklärungsfehler
Ihr Recht auf wirksame Patientenaufklärung
Sie vermuten eine fehlerhafte Behandlung? Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung
Die ordnungsgemäße Aufklärung ist ein zentraler Bestandteil jeder medizinischen Behandlung. Wurde ein Patient nicht gemäß den geltenden Leitlinien aufgeklärt, ist seine Einwilligung rechtlich nicht wirksam. Nur eine hypothetische Einwilligung kann in diesem Fall die Rechtmäßigkeit des Eingriffs noch bestätigen.
Kanzlei für Arzthaftung und Behandlungsfehler
Patientenanwalt
Schadensregulierung bei Personenschaden

Wann ist eine Aufklärung erforderlich?
Eine Aufklärung ist notwendig, sobald ein Eingriff auf die körperliche Integrität des Patienten einwirkt und ein Schaden nach § 823 I BGB entstehen könnte. Dies gilt zum Beispiel:
- bei der Gabe von Medikamenten,
- bei weitergehenden diagnostischen Maßnahmen,
- bei operativen Eingriffen.
Gemeinsam setzen wir Ihre Ansprüche durch.
Arten der Aufklärung
Die Patientenaufklärung kann unterschiedliche Bereiche umfassen:
- Wirtschaftliche Aufklärung – Informationen zu Kosten und Abrechnungen
- Fehleraufklärung – Hinweise auf mögliche Komplikationen oder vergangene Behandlungsfehler
- Therapeutische Hinweispflicht – Empfehlungen zu Behandlungsschritten und Vorsichtsmaßnahmen
- Risiko- und Eingriffsaufklärung – Aufzeigen möglicher Risiken und Folgen
- Aufklärung über Behandlungsalternativen – Informationen zu möglichen Alternativtherapien
Besondere Aspekte bei Vollmachten
- Wurde die richtige Person aufgeklärt?
- Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, und wurde der Vollmachtnehmer ebenfalls umfassend informiert?
- Wurde der Wille des Patienten respektiert und sorgfältig ermittelt?
Wir stehen an Ihrer Seite
Viele Patienten fühlen sich bei Aufklärungsgesprächen überrumpelt oder hatten nicht genügend Zeit für eine wohlüberlegte Entscheidung. In solchen Fällen prüfen wir sorgfältig, ob die Aufklärung korrekt erfolgt ist und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld konsequent durch.
Mit unserer Erfahrung im Medizin- und Arzthaftungsrecht sorgen wir dafür, dass
Ihre Rechte gewahrt werden und Sie
professionell unterstützt werden.
Ihr spezialisierter Anwalt für Medizinrecht
Ulrike Böhm-Rößler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht