Aufklärungsfehler

Ihr Recht auf wirksame Patientenaufklärung




Sie vermuten eine fehlerhafte Behandlung? Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung



Die ordnungsgemäße Aufklärung ist ein zentraler Bestandteil jeder medizinischen Behandlung. Wurde ein Patient nicht gemäß den geltenden Leitlinien aufgeklärt, ist seine Einwilligung rechtlich nicht wirksam. Nur eine hypothetische Einwilligung kann in diesem Fall die Rechtmäßigkeit des Eingriffs noch bestätigen.


Rechtsanwältin Ulrike Böhm-Rößler

Kanzlei für Arzthaftung und Behandlungsfehler

Patientenanwalt

Schadensregulierung bei Personenschaden

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Wann ist eine Aufklärung erforderlich?


Eine Aufklärung ist notwendig, sobald ein Eingriff auf die körperliche Integrität des Patienten einwirkt und ein Schaden nach § 823 I BGB entstehen könnte. Dies gilt zum Beispiel:


  • bei der Gabe von Medikamenten,


  • bei weitergehenden diagnostischen Maßnahmen,


  • bei operativen Eingriffen.


Gemeinsam setzen wir Ihre Ansprüche durch.

Arten der Aufklärung

Die Patientenaufklärung kann unterschiedliche Bereiche umfassen:


  • Wirtschaftliche Aufklärung – Informationen zu Kosten und Abrechnungen


  • Fehleraufklärung – Hinweise auf mögliche Komplikationen oder vergangene Behandlungsfehler


  • Therapeutische Hinweispflicht – Empfehlungen zu Behandlungsschritten und Vorsichtsmaßnahmen


  • Risiko- und Eingriffsaufklärung – Aufzeigen möglicher Risiken und Folgen


  • Aufklärung über Behandlungsalternativen – Informationen zu möglichen Alternativtherapien

Besondere Aspekte bei Vollmachten

  • Wurde die richtige Person aufgeklärt?


  • Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, und wurde der Vollmachtnehmer ebenfalls umfassend informiert?



  • Wurde der Wille des Patienten respektiert und sorgfältig ermittelt?

Wir stehen an Ihrer Seite

Viele Patienten fühlen sich bei Aufklärungsgesprächen überrumpelt oder hatten nicht genügend Zeit für eine wohlüberlegte Entscheidung. In solchen Fällen prüfen wir sorgfältig, ob die Aufklärung korrekt erfolgt ist und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld konsequent durch.



Mit unserer Erfahrung im Medizin- und Arzthaftungsrecht sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie professionell unterstützt werden.

Rechtsanwältin Böhm-Rößler

Ihr spezialisierter Anwalt für Medizinrecht

Ulrike Böhm-Rößler
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht

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