Ihr Anwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Scheidung und Familienrecht in Regensburg


Eine Trennung oder Scheidung gehört für viele Menschen zu den einschneidendsten Ereignissen ihres Lebens. Neben der emotionalen Belastung müssen häufig wichtige Entscheidungen über die gemeinsame Zukunft getroffen werden. Fragen zum Vermögen, Unterhalt, gemeinsamen Kindern oder zur Ehewohnung stellen sich oft bereits lange vor dem eigentlichen Scheidungsverfahren.


Als Fachanwalt für Familienrecht begleite ich Mandanten in Regensburg und bundesweit bei Trennung und Scheidung. Ziel meiner Tätigkeit ist es, rechtliche und wirtschaftliche Klarheit zu schaffen und eine tragfähige Lösung für die Zeit nach der Ehe zu entwickeln.



Rechtsanwalt Rainer-Michael Rößler

Scheidungsanwalt

Unterhalt, Zugewinn & Vermögen

Sorgerecht, Umgangsrecht

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Anwalt für Trennung und Scheidung


Bereits mit der Trennung werden wichtige rechtliche Weichen gestellt. Viele Entscheidungen, die in dieser Phase getroffen werden, haben erhebliche Auswirkungen auf das spätere Scheidungsverfahren.


Oft stellen sich Fragen wie:


  • Wer verbleibt in der gemeinsamen Wohnung oder Immobilie?
  • Bestehen Unterhaltsansprüche?
  • Wie wird gemeinsames Vermögen aufgeteilt?
  • Was geschieht mit gemeinsamen Krediten?
  • Welche Regelungen gelten für gemeinsame Kinder?


Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft dabei, rechtliche und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden und die Voraussetzungen für eine sachgerechte Scheidung zu schaffen.


Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens – von der ersten Beratung bis zum gerichtlichen Scheidungstermin.




Voraussetzungen für die Scheidung


Grundsätzlich setzt eine Scheidung voraus, dass die Ehe gescheitert ist. In der Regel wird dies angenommen, wenn die Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben (sog. Trennungsjahr).


Auch wenn die Ehegatten weiterhin unter einem Dach wohnen, kann eine rechtliche Trennung bereits vorliegen. Entscheidend sind die konkreten Lebensverhältnisse und die tatsächliche Trennung der Lebensgemeinschaft.


Wir beraten Sie frühzeitig zu den Voraussetzungen der Scheidung und begleiten Sie sicher durch das Verfahren.



 

Einvernehmliche Scheidung


Können sich die Ehepartner über die wesentlichen Folgen der Trennung einigen, lässt sich eine Scheidung häufig deutlich einfacher, schneller und kostengünstiger durchführen.


In vielen Fällen genügt es, wenn lediglich der Ehepartner anwaltlich vertreten wird, der den Scheidungsantrag stellt. Dadurch können die Kosten des Verfahrens reduziert und unnötige Konflikte vermieden werden.


Die einvernehmliche Scheidung bildet einen Schwerpunkt unserer familienrechtlichen Tätigkeit. Durch frühzeitige rechtliche Beratung lassen sich viele Konflikte vermeiden und Verfahren häufig deutlich beschleunigen.




Sie möchten Ihre Scheidung schnell und unkompliziert einreichen?

Dann nutzen Sie unsere Online-Scheidung


Für Mandanten, die eine unkomplizierte und effiziente Abwicklung wünschen, bieten wir die Möglichkeit der Online-Scheidung.


Unterlagen und Informationen können bequem digital übermittelt werden. Dadurch lässt sich das Verfahren häufig beschleunigen und der organisatorische Aufwand deutlich reduzieren.


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Was kostet eine Scheidung?


Die Kosten einer Scheidung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und dem vom Familiengericht festgesetzten Verfahrenswert. Maßgeblich sind dabei insbesondere die Einkommensverhältnisse der Ehegatten.


Bei einer einvernehmlichen Scheidung können die Kosten häufig reduziert werden, da regelmäßig nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein muss.


Gerne informieren wir Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten Ihres Scheidungsverfahrens.




Unterhalt, Vermögen und gemeinsame Kinder


Mit einer Scheidung sind regelmäßig weitere rechtliche Fragen verbunden. Häufig geht es um Unterhaltsansprüche, den Zugewinnausgleich, gemeinsame Immobilien oder Regelungen für gemeinsame Kinder.


Diese Themen stehen oft in engem Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren und sollten frühzeitig berücksichtigt werden. Wir unterstützen Sie dabei, rechtlich fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln.


 


Kosten im Familienrecht


Im Familienrecht richtet sich die Vergütung nach Art und Umfang des Mandats.


Einvernehmliche Scheidungsverfahren werden regelmäßig nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet.


Bei umfangreicheren familienrechtlichen Angelegenheiten oder gesonderten Beratungsmandaten erfolgt die Tätigkeit auf Grundlage einer Honorarvereinbarung.


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kostenseite.




Persönliche Beratung und spezialisierte Vertretung


Eine Scheidung ist nicht nur ein juristisches Verfahren, sondern häufig auch ein persönlicher Wendepunkt. Umso wichtiger ist eine anwaltliche Begleitung, die rechtliche Kompetenz mit einer klaren und lösungsorientierten Strategie verbindet.


Von unserem Standort in Regensburg aus beraten und vertreten wir Mandanten bundesweit.


Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine rechtlich fundierte und lösungsorientierte Begleitung Ihrer Trennung oder Scheidung wünschen.

Häufige Fragen zur Scheidung


  • Wann kann ich mich scheiden lassen?

    Eine Scheidung setzt grundsätzlich voraus, dass die Ehe gescheitert ist. In der Regel wird dies angenommen, wenn die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben (sogenanntes Trennungsjahr).

  • Muss ich für eine Scheidung einen Anwalt beauftragen?

    Ja. Für die Stellung des Scheidungsantrags besteht Anwaltszwang. Der Antrag kann nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden.

  • Benötigen beide Ehepartner einen Anwalt?

    Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es häufig, wenn nur der Ehepartner anwaltlich vertreten wird, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehepartner kann der Scheidung zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen.

  • Wie lange dauert eine Scheidung?

    Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einvernehmliche Scheidungen können häufig innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden. Komplexe Streitigkeiten über Unterhalt, Vermögen oder gemeinsame Kinder können das Verfahren deutlich verlängern.

  • Was kostet eine Scheidung?

    Die Kosten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Ehegatten. Maßgeblich ist insbesondere der vom Familiengericht festgesetzte Verfahrenswert. Bei einer einvernehmlichen Scheidung lassen sich die Kosten häufig reduzieren.

  • Kann ich mich online scheiden lassen?

    Im Rahmen der Online-Scheidung können Unterlagen und Informationen bequem digital übermittelt werden. Der gesetzlich vorgeschriebene Gerichtstermin findet jedoch weiterhin persönlich beim Familiengericht statt.


  • Können wir uns scheiden lassen, obwohl wir noch zusammen wohnen?

    Ja. Auch innerhalb derselben Wohnung kann das Trennungsjahr beginnen. Voraussetzung ist jedoch, dass die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich beendet wurde und die Partner wirtschaftlich und persönlich getrennt leben.

  • Was passiert mit dem gemeinsamen Haus oder der Eigentumswohnung?

    Die Lösung hängt von den individuellen Umständen ab. Möglich sind beispielsweise die Übernahme durch einen Ehepartner, der Verkauf der Immobilie oder eine andere einvernehmliche Regelung. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist hier besonders wichtig.

  • Was geschieht mit dem gemeinsamen Vermögen?

    Im Rahmen der Scheidung können Ansprüche auf Zugewinnausgleich bestehen. Dabei wird geprüft, wie sich das Vermögen der Ehepartner während der Ehe entwickelt hat und ob ein Ausgleich vorzunehmen ist.

  • Was passiert mit gemeinsamen Kindern nach der Scheidung?

    Auch nach einer Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich bestehen. Zusätzlich müssen Regelungen zum Aufenthalt der Kinder, zum Umgang und zum Kindesunterhalt getroffen werden. Im Mittelpunkt sollte dabei stets das Wohl der Kinder stehen.

  • Können Unterhaltsansprüche nach Trennung und Scheidung bestehen?

    Ja. Je nach persönlicher und wirtschaftlicher Situation können Ansprüche auf Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt oder nachehelichen Unterhalt bestehen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

  • Wie läuft das erste Beratungsgespräch ab?

    Im ersten Gespräch besprechen wir Ihre persönliche Situation, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die nächsten sinnvollen Schritte. So erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Möglichkeiten und können die weiteren Entscheidungen auf einer sicheren Grundlage treffen.

Rechtsanwalt Rainer-Michael Rößler

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