Elternzeit und befristete Arbeitsverhältnisse

Elternzeit und befristete Arbeitsverhältnisse


Wann habe ich Anspruch auf Elternzeit? – Wie lange habe ich Anspruch auf Elternzeit? – Darf während fortlaufender Elternzeit gekündigt werden?


Darf mein Arbeitsverhältnis befristet werden? Muss ich fortlaufende Befristungen akzeptieren? Entfristungsklage einreichen – wie funktioniert das? 


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Wir zeigen Ihnen auf, welche Rechte und Pflichten Sie auch in der Elternzeit haben. Können Sie arbeiten während der Elternzeit? Kann die Elternzeit verlängert/aufgeteilt werden? Kann eine Kündigung vor und während der Elternzeit ausgesprochen werden?



Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf eines bestimmten Datums oder einem bestimmten Ereignis automatisch. Eine solche Befristung ist nur dann zulässig, wenn ein Gesetz dies bestimmt. Besonders bedeutsam ist hier das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Allerdings ändert die unzulässige Befristung nichts an der grundsätzlichen Wirksamkeit des Arbeitsvertrags. Die Folge ist dann aber, dass dieser als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt. Eine ordentliche Kündigung ist bis zum Ablauf der Befristung nicht möglich, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Anders ist dies jedoch bei einer außerordentlichen Kündigung.


Rechtsanwältin Böhm-Rößler

Ihre spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht

Ulrike Böhm-Rößler
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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