Rechtswidrige Fixierung und Zwangsmedikation
Ihr Recht auf Schutz der Freiheit
Sie vermuten eine fehlerhafte Behandlung? Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung
Immer wieder kommt es vor, dass Kliniken zu früh auf Fixierungen oder fixierungsähnliche Maßnahmen zurückgreifen. Dabei wird der richterliche Vorbehalt häufig ignoriert.
Nur eine kurzfristige Maßnahme, die unter einer halben Stunde dauert, ist ohne richterlichen Beschluss zulässig.
Kanzlei für Arzthaftung und Behandlungsfehler
Patientenanwalt
Schadensregulierung bei Personenschaden

Fehlerhafte Maßnahmen in Kliniken
Nicht nur Psychiatrien, sondern auch allgemeine Kliniken setzen manchmal Bettgitter oder andere Fixierungen ein, ohne dass ein gerichtlicher Beschluss vorliegt. Oft werden nicht einmal Angehörige informiert.
Eine Fixierung darf nur erfolgen, wenn sie gerichtlich genehmigt wurde. Zuvor müssen mildere Maßnahmen geprüft werden, wie z. B.:
- Niederflurbetten
- Sensormatten
- Andere Sicherheitsvorkehrungen
- Wird dies nicht berücksichtigt, erhöht sich das Risiko für Stürze und weitere Schäden, da Patienten versuchen, die Fixierungen zu überwinden.
Gemeinsam setzen wir Ihre Ansprüche durch.
Mögliche Folgen rechtswidriger Fixierungen
- Psychische Schäden: Patienten, die stundenlang in 5- oder 7-Punkt-Fixierungen verbleiben, erleiden häufig erhebliche seelische Belastungen
- Körperliche Schäden: Durch mangelhafte Überwachung oder fehlerhafte Fixierung kann es zu Verletzungen bis hin zur Strangulation kommen
- Verletzung der Freiheitsrechte: Gerichte haben für solche Fälle
hohe Schmerzensgelder zugesprochen
Unsere Unterstützung für Sie
Wir prüfen sorgfältig, ob rechtswidrige Fixierungen oder Zwangsmedikationen vorliegen, und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch.
Mit unserer Erfahrung im
Arzthaftungsrecht sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie
professionell und empathisch vertreten werden.
Ihr spezialisierter Anwalt für Medizinrecht
Ulrike Böhm-Rößler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht