Sozialrecht

Sozialrecht


Im sehr komplexen Gebiet des Sozialrechts gibt es eine Vielzahl von Bereichen, in denen sich für die Betroffenen oft existenzgefährdende Probleme ergeben. Wenn die Versicherung oder das Amt nicht zahlen will, bleibt häufig nur der Rechtsweg.

 

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Gerade wenn dafür Gutachten von Ärzten oder Sachverständigen eingeholt werden, gibt es Ansatzpunkte für ein rechtliches Vorgehen gegen Entscheidungen der Leistungsträger. Hier sollte man sich nicht vorschnell seinem vermeintlichen Schicksal fügen und sich zur Wehr setzen.

 

Viele Betroffene wissen gar nicht, welchen Umfang die Leistungen haben, die ihnen zustehen. Auch dabei ist es wichtig, alle möglichen Ansprüche genau zu prüfen und die entsprechenden Anträge richtig zu stellen, damit diese nicht schon aus formalen Gründen abgelehnt werden.

 

Wenn die Behörde oder die Versicherung längere Zeit überhaupt nicht auf einen Antrag oder einen Widerspruch reagiert, kann eine Untätigkeitsklage erhoben oder ein Eilantrag beim zuständigen Gericht gestellt werden. Eilanträge bei laufenden Geldleistungen sind allerdings überflüssig, weil hier der Widerspruch in der Regel bereits aufschiebende Wirkung entfaltet. Das bedeutet aber auch, dass ggf. die Leistungen zurückerstattet werden müssen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Anspruch nicht bestanden hat. In Fällen, in denen der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, kann es sinnvoll sein, einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

 

 

Besonders häufig treten Probleme der Betroffenen in folgenden Bereichen auf:

 

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Arbeitslosengeld (ALG I und ALG II)
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Kindergeld
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Ausbildungsförderung (BAföG)

 

 

Sollten Sie Probleme im Sozialrecht haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.


Rechtsanwältin Seibt

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Susann Seibt
Rechtsanwältin

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