Infektionen in Kliniken

Ihr Recht auf Schadensersatz bei Krankenhauskeimen



Sie vermuten eine fehlerhafte Behandlung? Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung


Leider können sich Patienten während eines Klinikaufenthalts mit hochgefährlichen Keimen infizieren. Dazu zählen unter anderem MRSA, multiresistente Keime oder andere Krankenhauskeime.


Wenn Sie von einer solchen Infektion betroffen sind, vertreten wir Ihre Ansprüche gegenüber dem behandelnden Krankenhaus oder den verantwortlichen Ärzten. Unser Ziel ist es, dass Sie nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell abgesichert werden.


Rechtsanwältin Ulrike Böhm-Rößler

Kanzlei für Arzthaftung und Behandlungsfehler

Patientenanwalt

Schadensregulierung bei Personenschaden

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Warum die Beweisführung oft komplex ist - und wie wir helfen


Nachweislich haftbar wird ein Krankenhaus nur, wenn ein Hygienemangel oder Behandlungsfehler vorliegt. Gerade in diesem Bereich hat der Bundesgerichtshof (BGH) immer wieder zugunsten von Patienten Erleichterungen bei der Beweislast geschaffen. Das bedeutet, dass Sie nicht alles alleine nachweisen müssen – wir wissen, wie man die richtigen medizinischen und juristischen Nachweise sichert.


Gemeinsam setzen wir Ihre Ansprüche durch.

Mögliche Folgen von Infektionen

Eine Infektion während eines Krankenhausaufenthalts kann weitreichende Konsequenzen haben:


  • Verlängerung der Leidenszeit: Notwendige Operationen müssen oft verschoben werden.


  • Verschlechterung des Gesundheitszustands: In manchen Fällen kann die ursprünglich geplante Behandlung nicht mehr durchgeführt werden.



  • Erhöhte Belastung: Neben körperlichen Beschwerden entstehen oft erhebliche psychische Belastungen und zusätzliche Kosten.


Unsere Unterstützung für Sie

Wir prüfen sorgfältig, ob ein Hygienefehler oder Behandlungsfehler vorliegt und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld konsequent durch. Dabei begleiten wir Sie von der Dokumentation bis zur Verhandlung mit Klinik und Versicherung.



Mit unserer Erfahrung im Medizin- und Arzthaftungsrecht sorgen wir dafür, dass Sie rechtlich optimal vertreten sind – damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Rechtsanwältin Böhm-Rößler

Ihr spezialisierter Anwalt für Medizinrecht

Ulrike Böhm-Rößler
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht

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