Urlaub, Krankheit und Lohnfortzahlung

Urlaub, Krankheit und Lohnfortzahlung


Wie viel Urlaub steht mir zu? – Darf mein Urlaub verrechnet werden?


Darf ich wegen Krankheit gekündigt werden? – Welche Ansprüche habe ich bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit?


Arbeitgeber zahlt Lohn nicht? – Darf Arbeitgeber den Lohn kürzen? – Wie rückständigen Lohn beim Arbeitgeber einfordern?

 

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Wir errechnen Ihnen die konkrete Anzahl Ihrer Urlaubstage. Was geschieht, wenn Sie im laufenden Jahr Ihren Urlaub nicht nehmen können/dürfen? Kann der Urlaub abgegolten werden? Kann der genehmigte Urlaub wieder gestrichen werden? Wie verhält es sich, wenn Sie infolge Krankheit Ihren Urlaub nicht antreten können oder abbrechen müssen? Kann der Urlaub verfallen? Was passiert mit Urlaubsansprüchen im Rahmen einer Freistellung? Muss der Urlaub gewährt und genommen werden, bevor der Arbeitgeber auf Kurzarbeit umstellen möchte?



Darf ich wegen Krankheit gekündigt werden? – Welche Ansprüche habe ich bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit?

Wird ein Arbeitnehmer aufgrund von Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit an seiner Arbeitsleistung gehindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Hier stellen sich immer wieder Probleme im Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Was ist diesbezüglich vertraglich geregelt? Was darf der Arbeitgeber von Ihnen verlangen? Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber, wenn sie die Arbeitsunfähigkeit bezweifeln?


Nach der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber beginnt dann Ihre Krankenversicherung den Lohnausfall zu kompensieren. Immer wieder beobachten wir, dass Krankenversicherungen unwillig sind, die Zahlungen fortlaufend zu leisten, insbesondere auch, wenn eine arbeitgeberseitige Kündigung ins Spiel kommt. Lassen Sie sich hier nicht verwirren, sondern kontaktieren Sie uns, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen.


Gerade im Bereich der Arbeitsunfähigkeit gibt es unzählige Fallstricke, insbesondere im Zusammenspiel mit dem Sozialrecht. Um hier Ihre Ansprüche nicht zu gefährden, sollten Sie von Anfang an über Ihre Rechte und Pflichten informiert sein.



Ohne Arbeit kein Lohn lautet der eiserne Grundsatz. Aber auch hier findet sich eine Vielzahl von Regelungen/Rechtsprechung und Ausnahmen. Wie ist beispielsweise die Lohnzahlung durch den Tarifvertrag beeinflusst? Welcher Tarifvertrag trifft zu? Welche Auswirkungen haben Änderungen im Arbeitsvertrag hierzu? Gewährt der Arbeitgeber Sonderzahlungen, wie beispielsweise Weihnachts-, Urlaubsgeld oder Boni, können diese Sonderzahlungen dann plötzlich eingestellt werden? Wann hat man einen Anspruch auf diese Zahlungen? Ab wann entsteht eine betriebliche Übung? Wenn ein Urlaub nicht genommen wird, kann er beispielsweise ebenso abgegolten werden wie Überstunden auch im Wege der Lohnzahlung ausbezahlt werden können? Wie verhält es sich mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Wie lange wird der Lohn komplett weiterbezahlt? Wann leistet die Krankenkasse und in welcher Höhe Zahlungen? Kann der Arbeitgeber sofort am ersten Arbeitstag ein Attest verlangen? Welche Konsequenzen hat das Versäumnis der Anzeigepflicht? Wie verhält es sich, wenn eine bestimmte Krankheit wiederholt/erneut auftritt? Was geschieht bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit? Diese und zahlreiche andere Fragen stellen sich häufig in diesem Zusammenhang. Wir sind gerne für Sie da, wenn Sie Hilfe benötigen.


Rechtsanwältin Böhm-Rößler

Ihre spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht

Ulrike Böhm-Rößler
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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