Personenschaden nach Verkehrsunfall
Medizinrechtliche Spezialisierung auf schwere Verletzungen und deren Regulierung
Sie wurden bei einem Verkehrsunfall verletzt? Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Verkehrsunfälle betreffen nicht nur Fahrzeuge – sondern vor allem Menschen. Die rechtliche Bewertung schwerer Verletzungen, Folgeschäden und Schmerzensgeldansprüche erfordert fundierte medizinrechtliche Expertise.
Anders als klassische Verkehrsrechtskanzleien konzentrieren wir uns auf die
Regulierung von Personenschäden:
Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall sowie kurz- und langfristige Beeinträchtigungen.
Die medizinische Bewertung von Verletzungen, die Einschätzung der Gutachten und die Auseinandersetzung mit Versicherungen bilden dabei den
Kern unserer Arbeit.
Kanzlei für Arzthaftung und Behandlungsfehler
Patientenanwalt
Schadensregulierung bei Personenschaden

Regulierung von Personenschäden nach Verkehrsunfällen
Wenn es bei einem Unfall zu Verletzungen kommt, stehen Geschädigte häufig vor komplexen medizinischen und rechtlichen Fragen:
- Welche Ansprüche stehen mir nach einer Verletzung zu?
- Wie setze ich Schmerzensgeld oder Verdienstausfall durch?
- Wie wird der Haushaltsführungsschaden berechnet?
- Muss ich mich bezüglich Gutachten oder Untersuchungen etwas beachten?
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Einschätzung bis zur vollständigen Regulierung aller Schäden
Gemeinsam setzen wir Ihre Ansprüche durch.
Typische Personenschäden nach Verkehrsunfällen
- Frakturen, Prellungen und Weichteilverletzungen
- HWS-Distorsion („Schleudertrauma“)
- Operationen und ärztliche Behandlungsfolgen
- Dauerhafte körperliche Einschränkungen
- Psychische Unfallfolgen
- Fehlbehandlungen im Anschluss an den Unfall (z. B. Fehldiagnosen)
Unser Fokus liegt darauf, medizinische Zusammenhänge juristisch korrekt zu bewerten und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Unsere Leistungen im Überblick
Schmerzensgeldforderung
Wir prüfen die medizinische Dokumentation, ziehen ggf. eigene Gutachter hinzu und setzen ein angemessenes Schmerzensgeld durch.
Haushaltsführungsschaden
Wir ermitteln, in welchem Umfang Ihre alltäglichen Tätigkeiten eingeschränkt sind – und machen die entsprechenden Ansprüche geltend.
Verdienstausfall & Erwerbsschaden
Ob angestellt oder selbstständig: Wir berechnen den Ausfall realistisch und durchsetzungsstark.
Zukunftsschäden
Auch langanhaltende oder dauerhafte Beeinträchtigungen werden berücksichtigt – einschließlich Pflegebedarf oder Erwerbsminderung.
Medizinische Gutachten
Wir prüfen Gutachten kritisch, wehren unzutreffende Bewertungen ab und sorgen dafür, dass Ihre gesundheitlichen Schäden korrekt erfasst werden.
Und der Sachschaden?
Auch wenn wir uns klar auf Personenschäden spezialisiert haben, übernehmen wir selbstverständlich „nebenher“ die komplette Sachschadenregulierung – z. B. Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Gutachterkosten oder Nutzungsausfall.
Sie erhalten damit
alles aus einer Hand, ohne zusätzliche Wege oder Absprachen.
Warum eine spezialisierte Kanzlei entscheidend ist
Versicherungen versuchen häufig, Verletzungen oder Folgeschäden zu relativieren. Ohne medizinrechtliche Expertise bleiben wichtige Positionen unberücksichtigt:
- Schmerzen werden zu niedrig bewertet
- Dauerschäden werden übersehen
- Einkommensverluste werden falsch berechnet
- Gutachten werden ungeprüft übernommen
Unsere Spezialisierung im Medizinrecht und der jahrelange Umgang mit medizinischen Unterlagen, Gutachten und Behandlungsverläufen bieten Ihnen genau die Unterstützung, die Sie bei Personenschäden benötigen.
Wir stehen an Ihrer Seite
Ob leichter oder schwerer Personenschaden – wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Mit unserer Erfahrung im Medizin- und Personenschadensrecht unterstützen wir Sie konsequent, kompetent und persönlich.
Ihr spezialisierter Anwalt für Personenschäden
Ulrike Böhm-Rößler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

