Personenschaden nach Verkehrsunfall

Medizinrechtliche Spezialisierung auf schwere Verletzungen und deren Regulierung



Sie wurden bei einem Verkehrsunfall verletzt? Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung.


Verkehrsunfälle betreffen nicht nur Fahrzeuge – sondern vor allem Menschen. Die rechtliche Bewertung schwerer Verletzungen, Folgeschäden und Schmerzensgeldansprüche erfordert fundierte medizinrechtliche Expertise.


Anders als klassische Verkehrsrechtskanzleien konzentrieren wir uns auf die
Regulierung von Personenschäden:
Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall sowie kurz- und langfristige Beeinträchtigungen.


Die medizinische Bewertung von Verletzungen, die Einschätzung der Gutachten und die Auseinandersetzung mit Versicherungen bilden dabei den Kern unserer Arbeit.

Rechtsanwältin Ulrike Böhm-Rößler

Kanzlei für Arzthaftung und Behandlungsfehler

Patientenanwalt

Schadensregulierung bei Personenschaden

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Regulierung von Personenschäden nach Verkehrsunfällen


Wenn es bei einem Unfall zu Verletzungen kommt, stehen Geschädigte häufig vor komplexen medizinischen und rechtlichen Fragen:


  • Welche Ansprüche stehen mir nach einer Verletzung zu?


  • Wie setze ich Schmerzensgeld oder Verdienstausfall durch?


  • Wie wird der Haushaltsführungsschaden berechnet?


  • Muss ich mich bezüglich Gutachten oder Untersuchungen etwas beachten?


Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Einschätzung bis zur vollständigen Regulierung aller Schäden



Gemeinsam setzen wir Ihre Ansprüche durch.

Typische Personenschäden nach Verkehrsunfällen

  • Frakturen, Prellungen und Weichteilverletzungen


  • HWS-Distorsion („Schleudertrauma“)


  • Operationen und ärztliche Behandlungsfolgen


  • Dauerhafte körperliche Einschränkungen


  • Psychische Unfallfolgen


  • Fehlbehandlungen im Anschluss an den Unfall (z. B. Fehldiagnosen)



Unser Fokus liegt darauf, medizinische Zusammenhänge juristisch korrekt zu bewerten und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.

Unsere Leistungen im Überblick

Schmerzensgeldforderung

Wir prüfen die medizinische Dokumentation, ziehen ggf. eigene Gutachter hinzu und setzen ein angemessenes Schmerzensgeld durch.


Haushaltsführungsschaden

Wir ermitteln, in welchem Umfang Ihre alltäglichen Tätigkeiten eingeschränkt sind – und machen die entsprechenden Ansprüche geltend.


Verdienstausfall & Erwerbsschaden

Ob angestellt oder selbstständig: Wir berechnen den Ausfall realistisch und durchsetzungsstark.


Zukunftsschäden

Auch langanhaltende oder dauerhafte Beeinträchtigungen werden berücksichtigt – einschließlich Pflegebedarf oder Erwerbsminderung.



Medizinische Gutachten

Wir prüfen Gutachten kritisch, wehren unzutreffende Bewertungen ab und sorgen dafür, dass Ihre gesundheitlichen Schäden korrekt erfasst werden.

Und der Sachschaden?

Auch wenn wir uns klar auf Personenschäden spezialisiert haben, übernehmen wir selbstverständlich „nebenher“ die komplette Sachschadenregulierung – z. B. Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Gutachterkosten oder Nutzungsausfall.


Sie erhalten damit alles aus einer Hand, ohne zusätzliche Wege oder Absprachen.

Warum eine spezialisierte Kanzlei entscheidend ist

Versicherungen versuchen häufig, Verletzungen oder Folgeschäden zu relativieren. Ohne medizinrechtliche Expertise bleiben wichtige Positionen unberücksichtigt:


  • Schmerzen werden zu niedrig bewertet


  • Dauerschäden werden übersehen


  • Einkommensverluste werden falsch berechnet


  • Gutachten werden ungeprüft übernommen



Unsere Spezialisierung im Medizinrecht und der jahrelange Umgang mit medizinischen Unterlagen, Gutachten und Behandlungsverläufen bieten Ihnen genau die Unterstützung, die Sie bei Personenschäden benötigen.

Wir stehen an Ihrer Seite

Ob leichter oder schwerer Personenschaden – wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.



Mit unserer Erfahrung im Medizin- und Personenschadensrecht unterstützen wir Sie konsequent, kompetent und persönlich.

Rechtsanwältin Böhm-Rößler

Ihr spezialisierter Anwalt für Personenschäden

Ulrike Böhm-Rößler
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht

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