Schönheitsoperationen

Ihr Recht bei medizinischen Fehlern



Sie vermuten eine fehlerhafte Behandlung? Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung


Schönheitsoperationen sind heutzutage kein Tabuthema mehr. Es handelt sich dabei in der Regel um medizinisch nicht indizierte Eingriffe, bei denen die korrekte Aufklärung besonders wichtig ist.


Rechtsanwältin Ulrike Böhm-Rößler

Kanzlei für Arzthaftung und Behandlungsfehler

Patientenanwalt

Schadensregulierung bei Personenschaden

Jetzt unverbindlich kontaktieren

Warum Aufklärung so entscheidend ist


Bei Schönheitsoperationen muss der Patient umfassend und transparent über Risiken und mögliche Folgen informiert werden. Dazu gehört:


  • Dass der Eingriff medizinisch nicht notwendig ist


  • Die Wahrscheinlichkeit, das gewünschte Ergebnis nicht zu erreichen


  • Mögliche Verschlechterungen des Erscheinungsbildes


  • Bereits in der Aufklärung wird deutlich, wie sorgfältig und gründlich die Risiken kommuniziert werden müssen, um die Einwilligung des Patienten wirksam zu machen.


Gemeinsam setzen wir Ihre Ansprüche durch.

Folgen von Fehlern bei Schönheitsoperationen

Eine Schönheitsoperation ist oft teuer und sollte gut überlegt sein. Fehler können daher besonders schwerwiegende Konsequenzen haben:


  • Hoher finanzieller Aufwand für Revisionseingriffe, die häufig nicht von Versicherungen übernommen werden


  • Anhaltende Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes, wenn Korrekturen nicht möglich sind


  • Psychische Belastungen durch nicht gewünschte Ergebnisse

Unsere Unterstützung für Sie

Wir setzen uns gezielt dafür ein, dass:


  • die Kosten für notwendige Revisionsoperationen übernommen werden,


  • Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden,


  • Sie professionell und empathisch durch den gesamten Prozess begleitet werden.



Mit unserer Erfahrung im Arzthaftungsrecht sorgen wir dafür, dass Sie rechtlich abgesichert sind und die nötige Unterstützung erhalten.

Rechtsanwältin Böhm-Rößler

Ihr spezialisierter Anwalt für Medizinrecht

Ulrike Böhm-Rößler
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht

Kontakt