Abmahnung und Arbeitszeugnis

Abmahnung und Arbeitszeugnis


Kann gegen eine arbeitgeberseitige Abmahnung vorgegangen werden? – Wie kann gegen eine arbeitgeberseitige Abmahnung vorgegangen werden? – Muss der Arbeitgeber eine arbeitgeberseitige Abmahnung löschen?


Kann gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis vorgegangen werden?

Was steht hinter den Formulierungen im Zeugnis?


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Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber eine Abmahnung ausgesprochen haben, überprüfen wir gerne, ob diese in berechtigter Weise erfolgte und zeigen Ihnen auf, wie Sie sich hiergegen erfolgreich zur Wehr setzen. Eine Abmahnung ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses kann diese als Argument des Arbeitgebers dienen, dass die ausgesprochene Kündigung gerechtfertigt war, da alle anderen sog. „milderen Mittel“ bereits ausgeschöpft waren.



Der Arbeitgeber hat ein wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen. Der Arbeitnehmer hat einen einklagbaren Anspruch auf ein solches Zeugnis, sei es bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder aber bezüglich eines Zwischenzeugnisses. Um hier nicht an Formulierungen zu scheitern, die sich zwischen den Zeilen befinden, prüfen wir gerne Ihre Arbeitszeugnisse oder treten mit Ihrem Arbeitgeber in Verhandlung bezüglich der Erteilung eines solchen Zeugnisses.


Rechtsanwältin Böhm-Rößler

Ihre spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht

Ulrike Böhm-Rößler
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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