Geburtsschäden
Ihr Anwalt für medizinische Fehlbehandlungen bei der Geburt
Sie vermuten eine fehlerhafte Behandlung? Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung
Ein Geburtsschaden betrifft nicht nur das Kind, sondern die ganze Familie. Die Geburt eines neuen Familienmitglieds sollte ein Tag großer Freude sein. Leider können im Rahmen der Schwangerschaft und bis hin zum Geburtsvorgang hohe Risiken und Komplikationen auftreten.
Als Anwältin und Mutter kann ich Ihre Situation nachvollziehen und mitfühlen. Mein Team und ich sind auf die
Geltendmachung von Ansprüchen bei Geburtsschäden spezialisiert.
Kanzlei für Arzthaftung und Behandlungsfehler
Patientenanwalt
Schadensregulierung bei Personenschaden

Ihre Ansprechpartner im sensiblen Bereich Geburtsschäden
Als Fachanwältin für Medizinrecht und Mutter weiß ich um die besondere Verantwortung gegenüber meinen Mandantinnen. Ich kenne die enge Bindung zwischen Eltern und Kind und weiß, wie sehr ein Geburtsschaden das Familienleben beeinträchtigen kann.
Wir wissen, dass hier schnelles Handeln entscheidend ist. Die erlittenen Schäden können sich im Laufe der Zeit verstärken – im Gegensatz zu einem gesunden Kind wächst der Hilfsbedarf bei einem fehlerhaft behandelten Baby stetig.
Zudem ist es wichtig, dass die Versicherung zeitnah erste Vorschüsse zahlt, damit Sie nicht in Vorkasse treten müssen, etwa für notwendige Hilfsmittel. Die vorausschauenden Ansprüche müssen berechnet und mit der Versicherung sorgfältig verhandelt werden.
Gemeinsam setzen wir Ihre Ansprüche durch.
Worauf es bei Geburtsschäden ankommt
Bereits im Rahmen der Schwangerschaftskontrolle können Fehler auftreten. Typische Fragestellungen sind:
- Wurde eine Risikoschwangerschaft korrekt eingeschätzt?
- Sind Geräte wie das CTG funktionstüchtig?
- Wurden Blutwerte kontinuierlich ausgewertet?
- War ein Ärzteteam für einen Notkaiserschnitt sofort abrufbereit?
- Wurden notwendige Untersuchungen erklärt und durchgeführt?
- Wurden Ultraschallaufnahmen ordnungsgemäß ausgewertet?
Fehler können sowohl bei Ärzten als auch Hebammen oder in der Organisation der Klinik auftreten. Ein Anwalt muss hier nicht nur die Ansprüche geltend machen, sondern sich des hochsensiblen Themas bewusst sein.
Wir sind für Sie da
Gerade kurz nach einem Geburtsschaden fühlen sich Betroffene oft wie gelähmt. Sie wissen nicht, wie es weitergeht. Genau in dieser Situation ist es entscheidend, die Weichen für die Zukunft des Kindes zu stellen.
Wir setzen Ihre Rechte konsequent durch und stehen Ihnen
als verständnisvoller, erfahrener Partner an Ihrer Seite.
Ihr spezialisierter Anwalt für Medizinrecht
Ulrike Böhm-Rößler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht