Ihr Anwalt für Versicherungsrecht in Regensburg
Wir setzen Ihre Rechte durch.
Lassen Sie sich nicht von der Versicherung abwimmeln – wir helfen Ihnen weiter. Kontaktieren Sie uns jetzt.
Versicherungen verweigern berechtigte Leistungen – besonders dann, wenn es um hohe Schadenssummen geht. Ob es um die Berufsunfähigkeitsversicherung, eine private Krankenversicherung oder die Unfallversicherung geht: Viele Versicherungsnehmer stehen im Leistungsfall plötzlich vor unerwartetem Widerstand.
Versicherungsverträge sind komplex, die gesetzlichen Regelungen oft undurchsichtig. Ohne rechtliche Unterstützung ist es für Betroffene schwierig, ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Hier kommen wir ins Spiel.
Unser Schwerpunkt: Personenversicherungsrecht
Zahlt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht? Übernimmt Ihre private Krankenversicherung bestimmte Behandlungen nicht? Zögert die Unfallversicherung mit der Entschädigung? Wir setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein.
Wir vertreten im Versicherungsrecht ausschließlich Versicherungsnehmer – also Sie. Niemals die Versicherung. Unsere Erfahrung, unser juristisches Know-how und unser Einsatz dienen einem Ziel: Ihrem Anspruch zum Erfolg zu verhelfen.
Probleme mit der Berufsunfähigkeits-versicherung
Private Krankenversicherung zahlt nicht
Private Unfallversicherung verweigert Leistung
Personenversicherungen und Personenschaden - bei uns alles aus einer Hand!
Erfolgreiche Vertretung im Versicherungsrecht bedeutet weit mehr als das bloße Lesen der Versicherungsbedingungen. Insbesondere in der Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder privaten Krankenversicherung geht es regelmäßig um komplexe medizinische Sachverhalte:
Wie schwer ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung wirklich? Welche Behandlung ist medizinisch notwendig? Und wann liegt überhaupt Invalidität oder Berufsunfähigkeit vor?
Unsere Expertise im Medizinrecht und Personenschadensrecht bildet die ideale Ergänzung zur versicherungsrechtlichen Beratung. Unsere Anwälte sind spezialisiert auf Fälle, in denen medizinische Fachkenntnisse erforderlich sind – von der Beurteilung von Gutachten bis zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegenüber Versicherern.
Nach einem Unfall – wir helfen weiter!
Viele Betroffene denken zunächst an Schmerzensgeld oder Schadensersatz. Doch spätestens wenn Folgeschäden auftreten, beginnt häufig auch der Streit mit der Versicherung:
Zahlt die Unfallversicherung? Wird die Invalidität anerkannt? Kommt die PKV für Reha-Maßnahmen auf?
Nach einem Unfall denken viele zunächst daran Schadensersatz geltend machen zu wollen. Damit ist es aber häufig nicht getan. Wenn Sie Folgeschäden davon getragen haben, beginnt nun auch hier der Streit mit Ihren Versicherungen.
Wir begleiten Sie über den reinen Schadensersatz hinaus – bei der vollständigen Abwicklung mit der Versicherung. Ob es um eine Ablehnung geht, um Kürzungen der Leistung oder um schleppende Regulierung: Wir setzen Ihre Ansprüche durch – konsequent, effizient und mit langjähriger Erfahrung.
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? Wir prüfen Ihren Fall!
Berufsunfähigkeit zählt zu den größten existenziellen Risiken. Wer voraussichtlich 6 Monate oder länger nicht mehr zu mindestens 50 Prozent arbeiten kann, hat Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Doch viele Versicherungen verweigern genau hier die Leistung. Häufigster Grund: Es werde angeblich kein ausreichender Grad der Berufsunfähigkeit erreicht. In anderen Fällen werden Falschangaben im Antrag behauptet – nicht selten zu Unrecht.
Unsere spezialisierten Anwälte haben in zahlreichen Fällen Ablehnungen erfolgreich angefochten. Senden Sie uns einfach das Ablehnungsschreiben Ihrer BU-Versicherung – wir überprüfen, ob Sie doch Anspruch auf Leistungen haben.
Unfallversicherung verweigert Leistung? Wir vertreten Sie!
Die Unfallversicherung greift bei dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen – doch oft wird der Versicherungsschutz in Frage gestellt. War es wirklich ein „Unfall“ im versicherungsrechtlichen Sinn? Liegt tatsächlich Invalidität vor? Und wie hoch ist der Invaliditätsgrad nach der Gliedertaxe?
Besonders bei hohen Versicherungssummen agieren viele Versicherer zurückhaltend oder bestreiten einzelne Voraussetzungen. Unsere Kanzlei bringt die medizinrechtliche und juristische Kompetenz mit, um Ihre Ansprüche auf Krankentagegeld, Invaliditätsleistung oder Krankenhaustagegeld erfolgreich durchzusetzen – notfalls vor Gericht.
Probleme mit der privaten Krankenversicherung
Im Streit mit der privaten Krankenversicherung stehen Versicherte schnell vor enormen Herausforderungen: Behandlungen werden nicht bezahlt, Kostenübernahmen verweigert oder medizinische Maßnahmen als nicht notwendig eingestuft.
Gerade in gesundheitlich belastenden Situationen ist das für viele Versicherte nicht zumutbar. Wir übernehmen für Sie die rechtliche Auseinandersetzung mit Ihrer PKV – prüfen Leistungsverweigerungen im Detail und setzen Ihre Rechte durch. Schnell, entschlossen und mit dem Ziel, Ihre Versorgung sicherzustellen.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Versicherungsrecht
Unsere Kanzlei wird auf Anwalt.org als empfohlene Adresse im Versicherungsrecht geführt.
Wir stehen ausschließlich auf der Seite der Versicherungsnehmer und verfügen über jahrelange Erfahrung im Umgang mit Versicherungskonzernen.
Gemeinsam setzen wir Ihre Ansprüche durch.
Häufige Fragen zum Versicherungsrecht
Was kann ich tun, wenn meine Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung verweigert?
Zunächst sollten Sie die Ablehnungsgründe sorgfältig prüfen lassen. Häufig beruhen Ablehnungen auf unvollständigen Gutachten, fragwürdigen Einschätzungen oder pauschalen Annahmen. Ein auf Berufsunfähigkeit spezialisierter Anwalt kann die Erfolgsaussichten einer Klage oder eines Widerspruchs realistisch einschätzen – und notfalls rechtlich gegen die Ablehnung vorgehen.
Wann gilt man als berufsunfähig im Sinne der BU-Versicherung?
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können – und zwar aus gesundheitlichen Gründen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie grundsätzlich noch arbeiten können, sondern ob Sie Ihren Beruf in der bisherigen Form ausüben können.
Was bedeutet „Invalidität“ in der Unfallversicherung?
Invalidität im Sinne der Unfallversicherung meint eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt und ärztlich festgestellt wird. Der Grad der Invalidität bestimmt die Höhe der Versicherungsleistung – häufig anhand der sog. Gliedertaxe, die für bestimmte Körperteile feste Werte vorsieht.
Meine private Krankenversicherung zahlt eine Behandlung nicht – was nun?
Lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch einen Anwalt prüfen. Oft werden Behandlungen als „nicht notwendig“ oder „nicht vertraglich geschuldet“ abgelehnt, obwohl sie medizinisch geboten und versichert sind. In vielen Fällen lässt sich durch ein medizinisches Gegengutachten oder anwaltliches Vorgehen doch noch eine Kostenübernahme durchsetzen.
Kann ich meine Versicherung verklagen, wenn sie nicht zahlt?
Ja, grundsätzlich ist eine Klage gegen die Versicherung möglich. Oft empfiehlt sich jedoch zunächst ein außergerichtliches Vorgehen, etwa durch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben oder eine Verhandlung über eine Regulierung. Erst wenn diese Schritte scheitern oder Fristen drohen, ist eine Klage sinnvoll. Wir beraten Sie individuell zur besten Vorgehensweise.
Wie lange habe ich Zeit, um gegen eine Leistungsablehnung vorzugehen?
Je nach Art der Versicherung und Ablehnung gelten unterschiedliche Fristen – teils kurze Fristen von wenigen Wochen (z. B. im BU-Fall mit Nachbescheid), teils längere Verjährungsfristen (meist 3 Jahre). Es ist ratsam, sich sofort nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids anwaltlich beraten zu lassen, um keine Fristen zu versäumen.
Kostet die Erstberatung bei Ihnen etwas?
Die Erstberatung in versicherungsrechtlichen Fällen bieten wir in vielen Fällen zu festen Pauschalen oder möglicherweise auch kostenfrei nach vorheriger Abstimmung an – insbesondere, wenn Sie bereits ein Ablehnungsschreiben erhalten haben. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich für eine Ersteinschätzung.