Erbrecht

Erbrecht


Das Erbrecht ist ein besonders komplexer und vielschichtiger Bereich, der nicht nur juristisch, sondern auch emotional hohe Herausforderungen mit sich bringt. Dabei ist es besonders wichtig, frühzeitig die Vermögensverhältnisse zu klären um Nachlassstreitigkeiten zu vermeiden.

 

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Gesetzliche Erbfolge

 

Trifft der Erblasser keine rechtsgeschäftliche Anordnung (in einem Testament oder Erbvertrag) über die Erbschaft, so gilt die gesetzliche Erbfolge.

 

Die Erben bestimmen sich hier unmittelbar aus dem Gesetz. Es kommen nur Verwandte, der Ehegatte, der gleichgeschlechtliche Lebenspartner und der Staat in Betracht.

 

 

Gewillkürte Erbfolge

 

Wer seinen Nachlass rechtswirksam regeln möchte um damit sicherzustellen, dass seine Vorstellungen auch nach dem Tode umgesetzt werden, sollte bereits zu Lebzeiten erbrechtliche Regelungen treffen.

 

Diese vorweggenommene Erbfolge kann der Erblasser durch Verfügungen von Todes wegen gestalten. Er kann andere Personen durch Erbeinsetzung zu Erben bestimmen oder durch Enterbung gesetzliche Erben von der Erbfolge ausschließen. Zu den Verfügungen von Todes wegen zählen einerseits das Testament, andererseits der Erbvertrag. Darüber hinaus steht auch die Gestaltungsmöglichkeit des gemeinschaftlichen Testaments unter Ehegatten oder Lebenspartnern zur Verfügung. Die gegenseitige Erbeinsetzung kann vielfältige Probleme mit sich bringen. So muss zwischen einer Erbeinsetzung im Rahmen einer Vor- und Nacherbschaft (Trennungsprinzip) und einer Erbeinsetzung im Rahmen des Einheitsprinzips oder Berliner Testaments unterschieden werden.



Pflichtteilsrecht und Erbengemeinschaft

 

Auch nach dem Erbfall entstehen häufig Probleme und Streitigkeiten unter den Erben und Pflichtteilsberechtigten. So haben Personen, die von der Erbfolge ausgeschlossen sind, ein Pflichtteilsrecht in der Gestalt eines Geldanspruchs gegen die restlichen Erben.

 

Im Erbrecht gilt das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge oder Universalsukzession. Der Erblasser kann jedoch durch eine Teilungsanordnung auch einzelnen Miterben bestimmte Nachlassgegenstände zukommen lassen. Mehrere Miterben bilden grundsätzlich eine Erbengemeinschaft. Einzelne Gegenstände können auch durch ein Vermächtnis zugewendet werden. Das Vermächtnis begründet aber nur einen Anspruch gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft. Nicht selten ergeben sich auch hier Auslegungsprobleme, die durch eine klare, rechtssichere Erbeinsetzung in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt vermieden werden können.

 

 

Erbrecht und Unternehmen

 

Darüber hinaus stellt sich besonders in Unternehmen die Frage der interessengerechten und sinnvollen Unternehmensnachfolge. Neben der Erbschaftssteuer ist hier vor allem zu berücksichtigen, in welcher Rechtsform das Unternehmen geführt wird und wie der Erblasser daran beteiligt ist.

 

Wir beraten Sie unter anderem im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge und bieten Ihnen die Gestaltung und Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen. Weiter beraten wir Sie in allen Nachlassangelegenheiten und vertreten Ihre Ansprüche und Interessen vor Gericht und gegenüber allen Beteiligten der Erbstreitigkeit.


Rechtsanwalt Rainer-Michael Rößler

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